Im Klinikum Esslingen praktizieren wir das Entlassmangement für alle Patienten, unabhängig vom Versicherungsstatus, die im unmittelbaren Anschluss an die Krankenhausbehandlung einen weiteren Versorgungsbedarf haben.
Um Ihnen einen lückenlosen Übergang in die Anschlussversorgung ermöglichen zu können, ermitteln wir frühzeitig den zu erwartenden Versorgungsbedarf. Dies kann bei neu aufgetretenen Einschränkungen Ihrer Mobilität oder Ihrer Selbstversorgung der Fall sein. Vom Entlassmanagement ausgenommen sind, entsprechend der Vorgaben im Rahmenvertrag:
Ihre Zustimmung vorausgesetzt, planen und organisieren wir Ihre Anschlussversorgung bis Sie sich zur weiteren Versorgung an Ihren Hausarzt/Facharzt oder andere Leistungserbringer wenden können.
Ein multiprofessionelles Team, bestehend aus Ärzten, Pflegekräften und Mitarbeitern des Sozialdienstes, legt fest, ob und welche Maßnahmen (Arznei-, Heil- und Hilfsmittel) im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt erforderlich sind. Diese Maßnahmen können dann bereits während Ihres Aufenthalts im Klinikum Esslingen eingeleitet werden. Zudem können wir Ihnen übergangsweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Die Bescheinigung der Erkrankung eines Kindes für die Eltern ist allerdings nicht möglich.
Sobald eine Behandlung in unserem Haus nicht länger erforderlich ist, bestimmt Ihr behandelnder Arzt den Entlassungstermin.
Am Entlasstag bekommen Sie von Ihrem behandelnden Arzt und der betreuenden Pflegekraft Ihre Entlassdokumente ausgehändigt.
Bevor Sie uns verlassen, geben Sie bitte alle vom Klinikum Esslingen entliehenen Gegenstände zurück. Vergessen Sie auch bitte nicht, Ihre persönlichen Gegenstände und Ihre evtl. bei uns hinterlegten Wertsachen mitzunehmen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Genesung