Haben Sie die Anschrift des Krankenhauses und den Namen der zuständigen Abteilung, die Besuchszeiten und die Telefonnummer Ihren Angehörigen mitgeteilt?
Ihre Zuzahlungen zu den Krankenhauskosten und Fahrkosten können Sie übrigens als außergewöhnliche Belastung im Lohnsteuerjahresausgleich oder in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wird eine zumutbare Eigenbelastung überschritten, führt dies zu einer Steuererstattung. Sammeln Sie also Belege über alle von Ihnen gezahlten Krankheitskosten.
Haben Sie bitte Verständnis, dass die Einfahrt in das Krankenhausgelände nur kurzzeitig, und zwar nur für Gehbehinderte oder Notfälle gestattet ist. Kurzparkern und Besuchern steht das Parkhaus an der Hirschlandstraße zur Verfügung.
Die Aufnahme in unsere Kliniken ist mit verschiedenen Formalitäten verbunden. Falls Sie noch nicht angemeldet sind, wenden Sie sich bitte an die Patientenaufnahme im Haus 1. Auch die standesamtlichen Meldungen (z.B. Geburten) werden dort abgewickelt. Wenn Sie zur Aufnahmeabteilung nicht selbst gehen können, lassen Sie die Formalitäten durch Ihre Angehörigen oder Bekannten erledigen. Wir bitten Sie zur Vermeidung unnötiger Rückfragen um vollständige und richtige Angaben. Folgende Unterlagen bitten wir Sie mitzubringen:
Ihre persönlichen Daten werden für die medizinische Versorgung und für die Abrechnung der Behandlungskosten benötigt. Sie können sicher sein, dass Ihre Angaben streng vertraulich behandelt werden. Sie unterliegen dem Datenschutz. Die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Unsere "Allgemeinen Vertragsbedingungen" und unser "Pflegekostentarif", welche die rechtliche Beziehung zwischen Ihnen und uns und die Kosten für Ihren Aufenthalt regeln, sind in der Aufnahmeabteilung und bei jeder Stationsleitung zu Ihrer Einsichtnahme verfügbar.
Aus rechtlichen Gründen werden Sie auch um verschiedene Unterschriften gebeten, und zwar für: