Krankenhausaufnahme

Ihr Aufenthalt
Vor dem Aufenthalt

Haben Sie die Anschrift des Krankenhauses und den Namen der zuständigen Abteilung, die Besuchszeiten und die Telefonnummer Ihren Angehörigen mitgeteilt?

  • Haben Sie alle laufenden Zahlungen geregelt (Miete, Strom, Wasser, Gas, Telefon, Versicherungen etc.)?
  • Haben Sie innerhalb der Wohnung alles geregelt?
  • Sind Haustiere und Blumen versorgt?
  • Fenster und Türen verschlossen?
  • Gas, Wasser, Strom und Kühlschrank abgestellt?
  • Reserveschlüssel bei Verwandten oder Nachbarn hinterlegt?
  • Wer leert den Briefkasten?

Ihre Zuzahlungen zu den Krankenhauskosten und Fahrkosten können Sie übrigens als außergewöhnliche Belastung im Lohnsteuerjahresausgleich oder in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wird eine zumutbare Eigenbelastung überschritten, führt dies zu einer Steuererstattung. Sammeln Sie also Belege über alle von Ihnen gezahlten Krankheitskosten.