Die Erstvorstellung (ärztlich oder psychologisch) dient dazu, Ihr Kind und Sie kennenzulernen und Ihre Anliegen und Fragen aufzunehmen. Im Rahmen der ärztlichen oder psychologischen Untersuchung erfolgt eine erste Einschätzung des Entwicklungsstandes bzw. auch eine klinisch-neurologische Untersuchung. Dann wird mit Ihnen besprochen, ob und wenn ja, welche weiteren Untersuchungen empfehlenswert oder sinnvoll sein können.
In Absprache mit Ihnen werden ggf. weitere Untersuchungen geplant und durchgeführt.
Im SPZ bieten wir psychologische, ergotherapeutische, logopädische, heilpädagogische oder physiotherapeutische Diagnostik an. Dabei arbeiten wir interdisziplinär, das heißt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsgruppen. Für die Einschätzung des Kindes und als Grundlage für unsere Diagnosen dienen das persönliche Gespräch, die geschulte Beobachtung des Kindes in Spielsituationen sowie standardisierte Entwicklungstests und Fragebögen.
Falls erforderlich können hier auch EEG-Ableitungen im Wachen oder im Schlaf, Ultraschalluntersuchungen oder andere bildgebende Verfahren, wie MRT-Darstellungen des Gehirns oder der Wirbelsäule erfolgen.
Nach Durchführung der Untersuchungen und Diagnostik erfolgt ein Befund- und Auswertungsgespräch und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Ein Bericht wird erstellt und an Sie und an Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt geschickt.
Die Kosten für das SPZ werden durch die Krankenkassen in Form einer Quartalspauschale übernommen. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Für jedes Quartal, in dem eine Untersuchung, Behandlung oder Besprechung bzgl. Ihres Kindes stattfindet, benötigen wir somit einen gültigen Überweisungsschein von Ihrem Kinderarzt.
Sollten Sie privat versichert sein, so erhalten Sie gemäß dem üblichen Vorgehen eine Rechnung. Hierzu erhalten Sie ein gesondertes Informationsschreiben.
Für Kinder im Alter von 0 bis 8 Jahren wird ein weiterer Teil der Kosten durch einen pauschalen Zuschuss des zuständigen Landratsamtes mitfinanziert. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Bitte füllen Sie den Erstantrag auf Kostenübernahme für nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen aus und unterschreiben Sie diesen. Von unserer Seite aus erfolgt dann die Weiterleitung des Kostenantrages an das Landratsamt. Dabei ist erforderlich, dass der Grund der Vorstellung im SPZ / die Zuweisungsdiagnose an das Landratsamt übermittelt wird. Dies geschieht durch uns. Hierzu benötigen wir Ihr Einverständnis durch Ihre Unterschrift.